Antrag zur Förderung der innerörtlichen Nachverdichtung (Tiny-Häuser)

im Gemeindegebiet sind 127 unbebaute Bauplätze zu finden, die aus verschiedensten Gründen nicht bebaut werden bzw. nicht dem freien Markt zur Verfügung stehen. Ein oft genannter Grund ist, dass diese Bauplätze zur späteren Bebauung in der eigenen Familie (Enkelgrundstücke) aufgehoben werden sollen.

Gleichzeitig kommt es aber auch immer wieder vor, dass die Eigentümer keine Kapazitäten haben, diese Grundstücke zu pflegen und somit das Ortsbild negativ beeinträchtigt wird.

Eine mögliche Lösung könnte sein, diese Grundstücke zeitlich befristet (z.B. über einen Zeitraum von 10 Jahren) zu verpachten, um für diese Zeit ein Wohnen auf dem Grundstück in einem Tiny House zu ermöglichen.

Durch die Modulbauweise eines Tiny Houses kann ein solches Gebäude mit wenig Aufwand auf- aber auch abgebaut und an anderer Stelle wieder errichtet werden. Dieser Idee stehen allerdings die Karlsteiner Bebauungspläne im Wege, die eine solche Bebauung in der Regel nicht erlauben.

Wir schlagen vor, dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Landratsamt prüft, ob die Errichtung von Tiny Houses grundsätzlich als temporäre Bauten einzustufen sind die nicht grundsätzlich den Bebauungsplänen unterliegen.

Eine Befristung der Bauanträge ist möglich – siehe unten genanntes Beispiel aus Niedernberg am Main. Gleichwohl sollen dabei aber die üblichen Grenzabstände gelten. Um es einfach und klar zu gestalten, könnte eine Möglichkeit sein, die Grundfläche solcher Tiny Houses auf 70qm zu beschränken und nur eine eingeschossige Bauweise zuzulassen. Bei größeren Grundstücken könnte eine Grundstücksgröße von 250qm je Tiny House gelten.

Wir sind davon überzeugt, dass durch eine solche Freigabe eine Win-Win Situation entstehen wird: Es würde innerorts Wohnraum geschaffen und die Grundstücksbesitzer müssten Ihre Flächen nicht hergeben und pflegen, ja hätten sogar noch Pachteinnahmen. Bei einem positiven Beschluss und positiver Klärung mit dem Landratsamt soll die Verwaltung diese Möglichkeit einer Bebauung in der Öffentlichkeit publizieren.

Kleiner Hinweis: In Niedernberg am Main sind bereits mehrere Tiny Houses auf brachliegenden Grundstücken genehmigt worden – auch zwei auf einem Grundstück. Wasser- und Abwasseranschluss ist Pflicht, alles andere nicht. Die Tiny Houses gehen dort ganz normal als Bauantrag ein und werden aber in der Regel genehmigt, weil sie auch befristet sind. Hier ein Auszug aus einem Beschluss aus Niedernberg am Main: Befristung Die Antragstellerin beantragt, nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung,
analog eines gleichgelagerten Falls, die Befristung der Baugenehmigung auf maximal 10 Jahre. Hintergrund ist der städtebauliche Aspekt. Die Tiny Houses fügen sich nicht in die umgebene Bebauung ein, jedoch schafft die Nutzung des Baugrundstücks Wohnraum und nutzt das brachliegende Baugrundstück.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung entwickelt gemeinsam mit dem Landratsamt eine Lösung, dass Tiny Houses im Ortsgebiet Karlstein auf unbebauten, aber voll erschlossenen Baugrundstücken, unabhängig des geltenden
Bebauungsplanes, grundsätzlich als temporäre Bauten genehmigt werden können, sofern die geltenden Grenzabstände eingehalten werden.
Wir bitten dabei vorab um ein zielführendes Gespräch zu diesem Thema auf höchster Ebene zwischen Bürgermeister Kreß und Landrat Dr. Legler.


Hierzu ein Bericht im Main-Echo vom 6.3.2023: Karlstein ebnet den Weg für Tiny Houses in Baulücken

Ebenfalls im Main-Echo vom 30.06.2022 : Großes Interesse bei Kommunen für Mini-Häuser

Antrag wurde genehmigt