Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kreß, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,
Hier finden Sie den Antrag als PDF zum Download
mit einem „Paukenschlag“ hat der Gemeinderat am 30.07.2025 die Beendigung der Pachtverträge für das Dauercamping beschlossen. Neben der elektrischen Versorgung, der Heizung, dem Dach im Eingangsbereich und dem Brandschutz wurden Investitionen benannt,
welche finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde überfordert hätte. Gleichzeitig wurde bekannt, dass der Verlust in den letzten 3 Jahren annähernd 1 Million Euro betragen hatte.
Am 10.12.2026 wurde ein Antrag unserer Fraktion abgelehnt die Grundlagen für eine Entscheidung zu erarbeiten, ob ein Weiterbetrieb in Eigenregie, als kommunaler Eigenbetrieb oder in Verpachtung die beste Variante für Karlstein darstellt. In gleicher Sitzung wurde
einstimmig beschlossen, den Entschluss vom 31.07.2025 aufzuheben und in 2026 erneut Pachtverträge mit den Dauercampern abzuschließen.
Die Verwaltung hat Anfang Januar 2026 eine neue Gebührensatzung ohne Abstimmung des Gemeinderats veröffentlicht und wollte diese am 21.01.2026 nachträglich vom Gemeinderat genehmigen lassen was mißlang. Am 04.03.2026 hat dann der Gemeinderat unter erheblichem Zeitdruck (die neuen Pachtverträge waren ab 1.4.2026 erforderlich) eine Gebührensatzung mit Beiträgen
beschlossen die erheblich über dem Vorschlag der Verwaltung lagen.
Diese unstrukturierte Vorgehensweise der Verwaltung hat sowohl bei den Dauercampern, aber auch im Gemeinderat und in der Karlsteiner Bevölkerung einen deutlichen Unmut verursacht.
Mit diesem Antrag möchten wir erreichen, dass bis spätestens Januar 2027 alle Grundlagen, fundiert erarbeitet, auf dem Tisch liegen damit der Gemeinderat über die Zukunft des Freizeitgebiets entscheiden kann. Ein Chaos wie es 2025 und 2026 entstanden ist muss vor
dem Abschluss der Pachtverträge für die Saison 2027 unbedingt vermieden werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung erarbeitet bis spätestens Dezember 2026 die Grundlagen für eine Entscheidung des Gemeinderats zur Zukunft des Freizeitgebiets. Folgende Optionen sind näher zu beleuchten und übersichtlich darzustellen:
Weiterführung des Freizeitgeländes wie bi sher
Ausgliederung in einen Eigenbetrieb der Gemeinderat
Verpachtung an einen wirtschaftlich tragfähigen Pächter